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Kosten

Die Kosten für die Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Als Hebammenleistungen gelten Vorsorgen, Beratung, Hilfeleistung bei Wehen oder Schwangerschaftsbeschwerden, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe, Betreuung im Wochenbett, Rückbildungsgymnastik und Hilfe bei Stillproblemen.

Für die Rufbereitschaft wird eine Pauschale von den Hebammen erhoben, die in der Regel selbst zu tragen ist bzw. von den meisten Krankenkassen bezuschusst wird.

Im Falle einer privaten Versicherung sollten nach einem Gespräch die individuellen Versicherungsbedingungen geklärt werden.